1. Fraglich ist, ob die Entscheidung des BSG zur Anwendbarkeit des OEG für den Fall eines Ausländers im Strafvollzug (Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R) auch auf andere Fälle übertragbar ist, in denen ein unrechtmäßiger Aufenthalt hingenommen wird, ohne dass eine Duldung erteilt ist - hier ein zur Haft ausgeschriebener Ausländer unklarer nordafrikanischer Staatsangehörigkeit, der sich der Abschiebung durch Untertauchen entzogen hat.
2. Wenn es keine Tatzeugen zu einer behaupteten Schlägerei gibt, können die Angaben des Opfers dann nicht nach § 15 KOVVfG als glaubhaft angesehen werden, wenn diese widersprüchlich sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAF-67774
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