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StuB Nr. 4 vom Seite 125

Die Berichterstattung des Abschlussprüfers von „PIEs“

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Das Ergebnis der Kampagne aus Sicht der Anwendungspraxis

Die großangelegte Kampagne zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität durch die EU-Kommission hat zumindest zu zwei markanten Ergebnissen geführt:

  • Stärkung der Big Four im Wettbewerb mit zunehmender Tendenz zur Konzentration.

  • Eine überbordende Bürokratisierung des Prüfungsgeschehens bei den „PIEs“ (Unternehmen des öffentlichen Interesses, insbesondere bei Kapitalmarktorientierung).

Zum letztgenannten Punkt ist insbesondere auch die Berichterstattungspflicht in „Tateinheit“ mit den nationalen Befindlichkeiten (Regulierungsvorschriften) zu nennen. Greifen wir deshalb den AReG-RegE heraus, der in auffallender Kürze die EU-VO 537/2014 (EU-VO) ins deutsche Recht transformieren will. Die Kürze ist erklärlich, da die EU-VO mit Wirkung ab hierzulande unmittelbar geltendes Recht darstellt, andererseits aber dem nationalen Gesetzgeber Wahlrechte anbietet, die er ausüben kann oder nicht. Strukturell stellt sich in der Folge der AReG-RegE wie folgt dar:

  • Er schweigt sich aus, weil die EU-VO eine abschließende Regelung enthält oder ein dortiges Wahlrecht nicht ausgeübt werden soll...