Kindergeld für ein Kind, welches sich nach abgeschlossener Erstausbildung in einer bundeswehrinternen Ausbildung zum Nachschubunteroffizier befindet, ist nicht zu gewähren?
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Auslegung des Begriffs des Ausbildungsdienstverhältnisses im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG: Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, welches sich nach abgeschlossener Erstausbildung in einer bundeswehrinternen Ausbildung zum Nachschubunteroffizier befindet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
TAAAF-48805