Nachträgliche Anschaffungskosten auf Kapitalgesellschaftsanteile
"Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG unter des Geltung MoMiG
Leitsatz
1) Die Aufgabe des Eigenkapitalersatzrechts im Zivilrecht durch das MoMiG hat nicht zur Folge, dass die bis dahin in ihrer
Dogmatik durch den BGH entwickelten Rechtsgrundsätze des Eigenkapitalersatzrechts für das Steuerrecht keine Gültigkeit mehr
haben.
2) Zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.v. § 17 EStG rechnen damit weiterhin Finanzierungshilfen
oder sonstige Finanzierungsmaßnahmen in Gestalt von Darlehen, Bürgschaften, Schuldversprechen und anderen Sicherungsmitteln,
die der Gesellschafter seiner Gesellschaft gewährt oder für diese übernimmt.
3) Erfolgte die Übernahme einer "Mitverpflichtung", aus der der Gesellschafter von dem Kreditinstitut in Anspruch genommen
wurde, ohne das ihm ein werthaltiger Rückgriffsanspruch zustand, aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung, so führt
die Inanspruchnahme des Gesellschafters bei ihm zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S.v. § 17 Abs.
2 EStG.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 5 DStRE 2017 S. 337 Nr. 6 EFG 2016 S. 193 Nr. 3 DAAAF-18583
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