Umwandlungssteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 11 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
I. Allgemeines
1. Überblick
1Im dritten Teil des Umwandlungssteuergesetzes werden die ertragsteuerlichen Folgen der Verschmelzung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft geregelt.
2In § 11 UmwStG werden die Folgen für die übertragende Körperschaft bestimmt. Die Effekte für die übernehmende Körperschaft bzw. für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft werden in § 12 UmwStG bzw. § 13 UmwStG geregelt.
3§ 11 ist dabei wie folgt aufgebaut:
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§ 11 Abs. 1 | Ansatz in der Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert (Grundregel) |
§ 11 Abs. 2 Satz 1 | Ansatz mit Buchwert oder Zwischenwert unter bestimmten Voraussetzungen |
§ 11 Abs. 2 Satz 2, 3 | Regelungen für die Abwärtsverschmelzung |
§ 11 Abs. 3 erster Halbsatz | Verweis auf Antragsregelungen des zweiten Teils des Umwandlungssteuergesetzes für den Fall Buchwertfortführung |
§ 11 Abs. 3 zweiter Halbsatz | Verweis auf Sonderregelung des zweiten Teils des Umwandlungssteuergesetzes für den Fall des Vorliegens von EU-Betriebsstätten |
4§ 11 UmwStG spiegelt die allgemeine Bedeutung und den allgemeinen Telos des UmwStG wider: Entgegen des Steuersubjektprinzips kann unter bestimmten Voraussetzungen ein interpersonaler Transfer von stillen Reserven erfolgen; es können somit Wirtschaftsgüter zu Buc...