Umwandlungssteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
I. Allgemeines
1. Überblick
1Die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt aus der Sicht des Einbringenden einen Veräußerungsvorgang (tauschähnlichen Vorgang) dar, der ohne besondere gesetzliche Regelung in § 24 UmwStG gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führen würde. § 24 UmwStG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit (Betrieb, Teilbetrieb oder (Teil-)Mitunternehmeranteil) in eine ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizierende Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt möglich ist.
Die steuervergünstigende Wirkung des § 24 UmwStG hat hingegen keinen Einfluss auf andere Steuerarten (insbesondere GrESt, ErbSt oder USt).
2§ 24 UmwStG ergänzt die Regelung des § 20 UmwStG, der sich inhaltlich mit der Einbringung einer betrieblicher Sachgesamtheit in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft befasst. Aus Sicht des Einbringenden besteht somit die Möglichkeit, im Wege der Einbringung eine betriebliche Sachgesamtheit wahlweise in eine als...