Handbuch privater Kapitaleinkünfte
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K. Verluste und Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
I. Überblick
1051Mit der Einführung der Abgeltungsteuer und des gesonderten Steuersatzes auf Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber ebenfalls Verlustverrechnungsbeschränkungen für Kapitaleinkünfte eingeführt (§ 20 Abs. 6 EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen können grds. nur noch innerhalb der Einkunftsart verrechnet werden. Begründet wird dies durch den niedrigen Steuersatz von 25 % auf Kapitaleinkünfte. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen, der Tarifbesteuerung unterliegenden, Einkünften wäre systemwidrig. Daher ist nur eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitalerträgen zulässig. Ein Verlustvortrag ist zulässig, ein Verlustrücktrag ist nicht möglich. Ein gesonderter Verlustverrechnungskreis existiert für Verluste aus Aktienverkäufen.
II. Begrenzung des Verlustausgleichs und -abzugs
1. Verlustausgleichs- und Abzugsverbot
1052Das Ausgleichs- und Abzugsverbot in § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG besagt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Auch ein Abzug nach § 10d EStG ist unzulässig. Somit gelten im Bereich der Einkünfte a...