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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen (BMF)
Das BMF hat zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben ().
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Absatz 2 Nummer 12 UStG i. V. m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2015 gilt Folgendes:
Goldmünzen
Für steuerpflichtige Einfuhren von G...