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STFAN Nr. 12 vom Seite 15

Das Steueränderungsgesetz 2015

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Es gibt sie also noch, die Gesetze mit kurzen prägnanten Namen. Zunächst als ein Gesetzentwurf mit einem fast unaussprechlichen Namen (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) gestartet, wurde am durch den Bundestag das Steueränderungsgesetz 2015 verabschiedet, dem der Bundesrat am zugestimmt hat (BGBl 2015 I S. 1834). Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte des Gesetzes.

Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Anpassung des § 6b EStG

Die Vorschrift des § 6b EStG ermöglicht die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von bestimmten Anlagegütern. Eine wesentliche Voraussetzung für die Übertragung ist nach § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, dass das angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört. Die Regelung schließt damit Reinvestitionen in Wirtschaftsgüter einer ausländischen Betriebsstätte aus, sodass der Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach bisher geltender Rechtslage sofort zu versteuern ist.

Der EuGH hat entschieden, dass die Vorschrift des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ge...

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