Kinder im Steuerrecht
4. Aufl. 2015
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VI. Sonstige finanzielle und steuerliche Leistungen
1. Wohnungsbauprämienanspruch auch für Kinder
a) Anspruchsberechtigte
2940Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 oder 2 oder Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des EStG, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht, und das maßgebende Einkommen des Prämienberechtigten die Einkommensgrenze nicht überschritten hat.
Eltern sollten für ihre Kinder ab dem Jahr der Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes z. B. einen Bausparvertrag abschließen und ggf. die erforderlichen Einzahlungen selbst vornehmen.
2941–2942(einstweilen frei)
b) Begünstigte Aufwendungen
2943Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus gelten insbesondere
Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, soweit die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträ...