Kinder im Steuerrecht
4. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Zusammenhang mit Kindern
2921Das BMF gibt laufend einen sog. Vorläufigkeitskatalog heraus. Die in diesem Katalog aufgeführten Punkte werden in den ergehenden Steuerbescheiden als vorläufig im Hinblick auf anhängige Musterverfahren angesehen. Insoweit erspart sich der Bürger, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen zu müssen. Bei positivem Ausgang der anhängigen Musterverfahren ändert das Finanzamt dann automatisch den Steuerbescheid.
2922Nahezu alle Punkte des aktuellen Vorläufigkeitskatalogs betreffen direkt oder indirekt auch die steuerliche Behandlung von Kindern.
2923Festsetzungen der Einkommensteuer sind u. a. hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben,
Beschränkte Abziehbarkeit von – sonstigen – Vorsorgeaufwendungen,
Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG,
Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005,
Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätz...