Kinder im Steuerrecht
4. Aufl. 2015
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II. Familienförderung (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld)
1791Eltern werden nicht nur über Regelungen im engen steuerlichen Sinne gem. EStG wie z. B. über Kindergeld, Freibeträge für Kinder und sonstige kindbedingte Vergünstigungen gefördert. Auch das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld oder bis zur Zahlungseinstellung das Betreuungsgeld sind von erheblicher finanzieller Bedeutung. Auch diese Leistungen stehen im steuerlichen Zusammenhang und sind beim Thema „Kinder im Steuerrecht“ nicht zu vernachlässigen. So gilt es doch ggf. die Bemessungsgrundlage zu beeinflussen (z. B. durch einen frühzeitigen Steuerklassenwechsel) oder sich über die Frage der Steuerpflicht von Leistungen und der etwaigen Anwendung des Progressionsvorbehalts einen Überblick zu verschaffen.