Immobilien im Umsatzsteuerrecht
1. Aufl. 2015
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C. Herstellung von Gebäuden
I. Vorsteuerabzug bei der Herstellung von Gebäuden
1. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
181Jeder Unternehmer ist berechtigt, die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für eine von einem anderen Unternehmer ausgeführte Leistung als Vorsteuer abzuziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen erbracht wurde (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG).
182Zum Vorsteuerabzug berechtigt nur eine Rechnung, in der auch der Empfänger der abgerechneten Leistung angegeben ist. Eine Personengesellschaft kann aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthält. Dies gilt auch oder gerade für Ehegattengemeinschaften bzw. -gesellschaften, die als Unternehmer auftreten.
183Ist dagegen nur einer der Ehegatten Unternehmer, ergibt sich ggf. eine völlig andere Rechtslage. Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten, sind als Empfänger der Bauleistungen anzusehen, wenn die Ehegattengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt und als solche keine...