Gleitende Vermögensübergabe, Anwendung des neuen Rechts
Leitsatz
1) Die zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. entwickelten Grundsätze zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs von Versorgungsleistungen
zur Vermögensübergabe sind auch bei der Frage maßgeblich, ob Versorgungsleistungen i.S.d. § 52 Abs. 23g EStG auf einer vor
dem vereinbarten Vermögensübertragung beruhen.
2) Bei Ablösung eines Nießbrauchs nach dem kann die Anwendung von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. nicht auf Fälle
beschränkt werden, in denen die Ablösung und deren Zeitpunkt bereits in dem Übertragungsvertrag verbindlich vereinbart wurden.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 24 Nr. 1 StBW 2015 S. 982 Nr. 25 UAAAF-08532
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