Umsatztantieme eines Vertriebsmitarbeiters als vGA
Leitsatz
1. Eine in Form einer Umsatztantieme gewährte Erfolgsbeteiligung ist dann keine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG, wenn überzeugende
betriebliche und/oder unternehmerische Gründe für die Gewährung einer Umsatz- statt einer Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer
vorliegen.
2. Bei einer nach der Aufgabenverteilung im Innenverhältnisses ausschließlichen Vertriebszuständigkeit des tantiemebegünstigten
Geschäftsführers ist eine Umsatztantieme auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie weder zeitlich noch höhenmäßig begrenzt
ist und im Zusammenwirken mit den übrigen Lohnbestandteilen nicht zu einer unangemessenen Gehaltsausstattung führt.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2015 S. 1119 DStZ 2016 S. 5 Nr. 1 EFG 2015 S. 2213 Nr. 24 KÖSDI 2016 S. 19673 Nr. 2 LAAAF-06928
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