Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
1. Aufl. 2015
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IX. Branchenspezifische VereinbarungenS. 122 S. 129
Welche Mindestlohnregelungen bestehen noch neben dem allgemeinen Mindestlohn?
Neben dem allgemeinen Mindestlohn ab dem (nach dem Mindestlohngesetz – MiLoG) bestehen bereits seit einigen Jahren allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne.
Diese Mindestlöhne gehen insbesondere auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zurück. Aber auch für die Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung ist auf Basis des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes (AÜG) ein Mindestlohn vorgesehen.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat insbesondere den Zweck, in Deutschland – branchenspezifisch – für gleiche Arbeitsbedingungen zu sorgen, um zu vermeiden, dass Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland entstehen. Neben den jeweiligen Mindestlöhnen (die in der öffentlichen Wahrnehmung sicher die wesentlichen Kernstücke der auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz basierenden Rechtsverordnungen darstellen), sind hier zum Teil auch weitere Nebenpflichten geregelt, beispielsweise der Zeitpunkt der Fälligkeit für Lohnzahlungen oder die Höhe des Urlaubsanspruchs.
Durch diese Rechtsverordnungen werden die in der jeweiligen Branche bestehenden Tarifvertr...