Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
1. Aufl. 2015
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VIII. SteuerberaterhaftungS. 122 S. 123
1. Darf ein Steuerberater seine Mandanten zum Mindestlohngesetz beraten?
Ob ein Steuerberater zu Rechtsfragen, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben, beraten darf, richtet sich nach § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen – RDG).
Demnach sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit, unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.
Die Nebenleistung muss im Vergleich zur Haupttätigkeit untergeordneten Charakter haben. Der Schwerpunkt der Haupttätigkeit muss daher auf nicht-rechtlichem Gebiet liegen. Die Abgrenzung ist schwierig und eine Frage des Einzelfalls.
Wenn es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, drohen einem Steuerberater wettbewerbsrechtliche Sanktionen wegen unerlaubter Rechtsdienstleistungen durch Rechtsanwaltskammer oder Einzelanwälte mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen.
Zudem riskiert der Steuerberater zusätzlich den Verlust seines Vergütungsanspruchs und den Verlust seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Vor diesem Hinte...