Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
1. Aufl. 2015
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I. Allgemeines zum MindestlohngesetzS. 2 S. 3
1. Wer muss den Mindestlohn zahlen?
Die §§ 1 und 20 MiLoG regeln, dass Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet sind, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt, mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, zu zahlen.
Ausweislich der Gesetzesbegründung gilt diese Verpflichtung zwingend für alle Arbeitgeber.
Das wesentliche Kriterium ist also, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Dies ist nach den allgemeinen Kriterien zu beurteilen. Erst wenn diese Frage zu bejahen ist, sind etwaige Ausnahmeregelungen zu prüfen.
Arbeitnehmer ist, wer seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und dabei unter Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen Folge leisten muss. Ein Arbeitnehmer trägt kein Unternehmerrisiko und schuldet seinem Arbeitgeber keinen bestimmten Erfolg.
Demgegenüber wird ein Werkvertrag begründet, wenn der Auftragnehmer seinem Auftraggeber die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder einen anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg schuldet (§ 631 BGB).
In der Praxis kann die Abgrenzung eines Dienstvertrags von einem Werkvertrag höchst...