Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
1. Aufl. 2015
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Vorwort
Mit Wirkung zum ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Deutschland in Kraft getreten (Gesetz vom , BGBl. I S. 1348). Es ist Teil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie.Damit gilt seither ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 € für jede geleistete Arbeitsstunde. Ausnahmen sind nur für wenige Fälle vorgesehen und teilweise zeitlich befristet.
Das Gesetz regelt den Mindestlohn in wenigen Vorschriften. Gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer mindestens Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestlohns, der gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG zunächst 8,50 € beträgt, von einer ständigen Kommission überwacht und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung angepasst wird.
In § 22 MiLoG ist festgehalten, für wen der Mindestlohn gilt und für wen nicht.
Daneben regelt das Gesetz noch die Fälligkeit für die Zahlung des Mindestlohns (§ 2 Abs. 1 MiLoG), Besonderheiten bei Erfassung von Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto (§ 2 Abs. 2 MiLoG) sowie die Unabdingbarkeit des Mindestlohns (§ 3 MiLoG).
Der Rest des Gesetzes bestimmt Einzelheiten zu der neu eingeführten Mindestlohnkommission (§§ 4 – 12 MiLoG) sowie Haftungsfragen, Dokumentationspflichten (nebst Kontrollrechten derselben durch die Behörden) und Bußgeldvors...