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NWB Nr. 45 vom Seite 3334

Wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Versetzungen?

Dr. Henning-Alexander Seel

Das LAG Schleswig-Holstein hat sich mit Urteil vom - 3 Sa 157/15 zu den Anforderungen an eine (räumliche) Versetzung positioniert. Nach dem Urteil sind die familiären Umstände des betroffenen Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen. Nachstehend werden die Entscheidungsgründe ausgewertet und das Urteil in die bisherige Rechtsprechung eingeordnet. Ferner werden Hinweise zur (Vertrags-)Gestaltungspraxis erarbeitet.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe

[i]Arbeitsvertragliches VersetzungsrechtNach dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 157/15 dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Rücksicht auf ihre sozialen Lebensverhältnisse an einen Ort versetzt werden, wenn sie diesen von ihrem gegenwärtigen Wohnort nicht täglich erreichen können. Im Streitfall war der Kläger seit 2009 auf einer Dauerbaustelle in Brunsbüttel als Isolierer tätig. Er ist Vater von drei schulpflichtigen Kindern. Im Jahr 2014 hat der Kläger eine außerordentliche fristlose Kündigung erfolgreich angegriffen. Der Arbeitgeber wollte den Kläger sodann versetzen: Neuer Arbeitsort sollte eine Baustelle im über 600 Kilometer entfernt...