Wirtschaftliches Eigentum im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nach der Erbschaftsteuerreform 2009
Grundbesitzwert des ererbten Grundstücks bei wirtschaftlichem Eigentum des Erben am Gebäude
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Begriff des wirtschaftlichen Eigentums nach den Änderungen des BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz
2009 jedenfalls für die Fälle des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden auch Bedeutung für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
erlangt hat.
2. Ist der Erbe wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm auf dem Grundstück des Erblassers errichteten Gebäudes, ist für Zwecke
der Aussetzung der Vollziehung davon auszugehen, dass die Feststellung des Grundbesitzwerts des ererbten Grundstücks für die
wirtschaftliche Einheit „belastetes Grundstück” nach § 195 Abs. 3 BewG durchgeführt werden muss.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 12 DStRE 2016 S. 486 Nr. 8 EFG 2015 S. 2047 Nr. 23 ErbStB 2015 S. 354 Nr. 12 Ubg 2016 S. 306 Nr. 5 GAAAF-06010
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