Keine Berücksichtigung der Aufwendungen
für den Besuch eines Deutschkurses zur Vorbereitung der Studierfähigkeit
an einem Studienkolleg als Werbungskosten oder Sonderausgaben
Leitsatz
1. Aufwendungen für einen Deutschkurs
zur Vorbereitung der Studierfähigkeit an einer deutschen Hochschule
sind
nicht als vorab entstandene
Werbungskosten abziehbar,
da ein derartiger Kurs kein berufsspezifisches Wissen vermittelt,
sondern conditio sine qua non für die Möglichkeit eines derartigen
Wissenserwerbs ist.
2. Aufwendungen für einen Deutschkurs
zur Vorbereitung der Studierfähigkeit an einer deutschen Hochschule
sind auch
nicht als Aufwendungen für
die Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf gemäß § 10
Abs. 1 Nr. 7 EStG als
Sonderausgaben abziehbar,
da die Kenntnis der deutschen Sprache bei in der Bundesrepublik
lebenden Personen zur Allgemeinbildung gehören und unabhängig von
der Berufsausübung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung von Bedeutung
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 2052 Nr. 23 KÖSDI 2016 S. 19637 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2015 S. 3523 ZAAAF-05691
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