Arbeitshilfe Februar 2016

Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ist ermessenswidrig, wenn die Eltern aus ihrer Rente Aufwendungen für das Kind getragen haben, die den monatlichen Kindergeldbetrag überstiegen haben

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Ist die Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ermessenswidrig, da die Kläger aus ihrer Rente Aufwendungen für das Kind getragen haben, die den monatlichen Kindergeldbetrag überstiegen haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAF-04077