Steuerbefreiung für Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG: unentgeltliche Überlassung keine Selbstnutzung, gelegentliche Nutzung nicht ausreichend?
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Steuerbefreiung für Familienheim bei unentgeltlicher Überlassung als Selbstnutzung:
1. Ist es für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG erforderlich, dass die erworbene Wohnung vom Erben als persönlicher Lebensmittelpunkt genutzt wird, auch wenn lediglich das Miteigentum erworben wurde?
2. Erfüllt die unentgeltliche Überlassung der erworbenen Wohnung an den überlebenden Ehegatten des Erblassers die Voraussetzung der "Selbstnutzung"?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAF-04071