Wertpapiere – Nachweis der Einlage in das Betriebsvermögen
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Ist es für die Zuordnung von Wertpapieren eines Gesellschafters, die nach dem Finanzierungskonzept der Bank als zusätzliche Sicherheit bei Immobilienerwerben der einen gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft dienen, zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen erforderlich, dass die Einlage gegenüber dem FA angezeigt und durch Festschreibung der Einbuchung dokumentiert wird, oder genügt es, die Einlage gegenüber der Bank anzuzeigen und dem FA die Primanota und den Ausdruck einer nicht festgeschriebenen Einbuchung vorzulegen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
CAAAF-04050