Arbeitshilfe Januar2016

Betrieb eines Hotels durch einen gemeinnützigen Verein - Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb - Keine Erfüllung der Zwei-Drittel-Quote des § 66 Abs. 3 AO mittels Schätzung? - Begriff der Jugendhilfe - Schutzbereich des Art. 6 GG

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Unterhält der in den Streitjahren als gemeinnützige Körperschaft anerkannte Kläger, ein eingetragener Verein, mit dem Betrieb eines "Familienhotels" teilweise einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder stellt der Hotelbetrieb im vollen Umfang einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAF-02728