Carsten Theile

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77881-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65641-5

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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) (1. Auflage)

Teil G – Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

[§§ 1 – 4 nicht abgedruckt]

§ 5 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1§ 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Fassung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetzes vom (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahres und Konzernabschlüsse für ein nach dem beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.   2Auf Jahres und Konzernabschlüsse für ein vor dem beginnendes Geschäftsjahr bleibt § 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der bis zum geltenden Fassung anwendbar.

I Begründung RegE, S. 111

Die Ergänzung des EGGmbHG um einen neuen § 5 erfolgt spiegelbildlich zur neuen Übergangsvorschrift des EGHGB-E, um die neuen Vorgaben erst für nach dem beginnende Geschäftsjahre vorzuschreiben, eine vorzeitige Anwendung wird aber zuzulassen.

II Begründung Beschlussempfehlung zum RegE, S. 89

Die Streichung der Sätze 3 und 4 folgt der Änderungsbitte des Bundesrates. Die Ausführungen zu Art. 2 Nr. 2 gelten entsprechend.S. 319