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Track 15 | Tarifbegünstigung: Steuervorteil bei Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit
Für die ermäßigte Besteuerung von Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit ist es nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht erforderlich, dass es sich um einmalige Sonder-Einkünfte handelt, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen. Insbesondere ist es nicht notwendig, dass die Tätigkeit selbst von der regelmäßigen Erwerbstätigkeit abgrenzbar ist oder die in mehreren Veranlagungszeiträumen erdiente Vergütung auf einem besonderen Rechtsgrund beruht.
Der Bundesfinanzhof hat jüngst präzisiert: Wann hat ein Arbeitnehmer bei Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit Anspruch auf die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG?
Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sog. Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen.
Der für die Arbeitnehmer-Einkünfte zuständige VI. Senat des BFH hat jetzt klargestellt: Es muss sich nicht um einmalige Sonder-Einkünfte handeln, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und di...