Sanieren statt Liquidieren
2. Aufl. 2015
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20. Steuern im Insolvenzplanverfahren
Im Insolvenzplanverfahren ergeben sich Besonderheiten in der laufenden Besteuerung sowie einmalige Sondereffekte durch den Insolvenzplan selbst. Für das Unternehmen, das sich durch die Eigenverwaltung restrukturieren und sanieren will, bedeutet dies einen Mehraufwand, der nicht zu unterschätzen ist.
Die schon für Regelinsolvenzverfahren lückenhaften gesetzlichen Regelungen wirken sich auch für die Eigenverwaltung nachteilig aus. Ebenso liegt zur steuerlichen Behandlung der Eigenverwaltung bisher nur wenig Rechtsprechung vor, so dass auch hier keine gesicherte Rechtslage gegeben ist. Auf Seiten der Finanzverwaltung gibt es derzeit ebenfalls keine ausreichend klaren Grundlagen, da keine oder nur punktuelle Äußerungen zur Eigenverwaltung getroffen werden. Insofern müssen regelmäßig Schlussfolgerungen aus den zur Regelverwaltung vorhandenen Normen, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen gezogen und deren Übertragbarkeit auf die Eigenverwaltung hinterfragt werden.
Als Ausgangspunkt ist zunächst Ziffer 13 zu § 251 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung heranzuziehen. Dort wird in wenigen Absätzen die Eigenverwaltung erörtert. Wesentliche Grundaussage ist, das...