Sanieren statt Liquidieren
2. Aufl. 2015
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7. Rolle des eigenverwaltenden Schuldners
7.1. Übernahme der Aufgaben eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Grob dargestellt, lässt sich die Rolle des eigenverwaltenden Schuldners mit einer Doppelfunktion begründen. Er ist einerseits eigenverwaltender Schuldner des eigenen Unternehmens und andererseits übernimmt er die Rolle eines Insolvenzverwalters als Wahrer der Gläubigerinteressen. Der klassische Insolvenzverwalter fehlt in diesem Verfahren, an seine Stelle tritt ein Sachverwalter – der regelmäßig ein erfahrener Insolvenzverwalter ist – mit Kontroll- und Überwachungsfunktion.
Die Pflichten und Aufgaben des in der Eigenverwaltung tätigen Schuldners ergeben sich im Grundsatz aus der gesetzlichen Bezugnahme des § 270 Abs. 2 Satz InsO auf die allgemeinen Regeln. Der Eigenverwalter tritt gleichsam an die Stelle eines in einem Regelinsolvenzverfahren eingesetzten (vorläufigen) Insolvenzverwalters. Ausgenommen davon bleiben die Aufgaben, die einem Sachwalter exklusiv vorbehalten sind, wozu beispielsweise die Ausübung des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechts zählt.
Der eigenverwaltende Schuldner behält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Er hat dabei dieses Vermögen...