Neubewertung der schriftlichen Arbeiten
der Steuerberaterprüfung - Nachteilsausgleich für einen behinderten
Prüfling
Leitsatz
1. Eine Neubewertung der schriftlichen
Arbeiten in der Steuerberaterprüfung unter Berücksichtigung eines
der Erkrankung des Prüflings entsprechenden Bewertungsmaßstabs als
nachträglich gewährte Prüfungserleichterung widerspricht dem Gebot
der Chancengleichheit in Prüfungssituationen.
2. Der prüfungsrechtliche Grundsatz,
dass einem behinderten Prüfling ein Nachteilsausgleich durch die
Einräumung besonderer Bedingungen zu gewähren ist, gilt nur für
solche Behinderungen, die außerhalb der durch die Prüfung zu vermittelnden
Fähigkeiten liegen und das Prüfungsergebnis negativ beeinflussen
können.
3. Die Anlegung gleicher Bewertungsmaßstäbe
bei behinderten und nicht behinderten Prüflingen ist keine Verletzung,
sondern ein Gebot der Chancengleichheit und stellt keine Diskriminierung
behinderter Prüflinge dar.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 2735 Nr. 49 DStRE 2016 S. 892 Nr. 14 HAAAF-00509
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