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StuB Nr. 16 vom Seite 611

Änderung von Umsatzdefinition und GuV-Struktur mit dem BilRUG

Umsetzung und Implikationen der europarechtlichen Vorgaben

Prof. Dr. Christian Fink und Prof. Dr. Reinhard Heyd

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wird insbesondere die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wurde am vom Deutschen Bundestag verabschiedet . Eine der wesentlichen Änderungen im Kontext des BilRUG dürfte die Anpassung der Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB n. F. sein. Der Beitrag stellt die Hintergründe sowie die wesentlichen Implikationen der Änderungen dar und diskutiert diese.

Freiberg/Lüdenbach, Die Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss, StuB 2015 S. 563 NWB WAAAE-97965

Kernfragen
  • Was bewirkt die Änderung der Umsatzdefinition nach BilRUG?

  • Was bedeutet das für den Jahresabschlussersteller?

  • Wie können dennoch die für den Abschlussadressaten relevanten Daten bereitgestellt werden?

I. Einleitung

[i]Haaker/Freiberg, Verstoß des BilRUG-Umsatzbegriffs gegen den true and fair view?, PiR 2015 S. 143 NWB YAAAE-89364 Wirtz/Gersbacher, Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG, StuB 19/2014 S. 711 NWB MAAAE-74632 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 6. Aufl., Herne 2015, § 277 NWB FAAAE-80384 Theile, Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 14/2015 S. 642 NWB PAAAE-94327 Die Umsatzerlöse haben als Kopfzeile der GuV seit jeher eine besondere Bedeutung für Abschlussadressaten wie -ersteller. Diese zeigt sich in der Berücksichtigung der Umsatzerlöse als nachhaltigem Indikator für die ...