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FG Köln Urteil v. - 2 K 2705/12 EFG 2015 S. 1401 Nr. 16

Gesetze: UStDV § 61 Abs 2 Satz 1, UStG § 18 Abs 9 Satz 2 Nr 2

Umsatzsteuer

Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit der Einreichung v. Originalrechnungen innerhalb der Antragsfrist

Leitsatz

Der Wortlaut von § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Rechnungen mit dem Antrag auf Vorsteuervergütung einzureichen sind, denn sie sind ihm ausdrücklich "beizufügen". Die Frist für die Antragseinreichung gilt damit folglich auch für die Einreichung von Rechnungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1558 Nr. 26
EFG 2015 S. 1401 Nr. 16
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2015 S. 632
UStB 2015 S. 251 Nr. 9
ZAAAE-96282

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