Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit der Einreichung v. Originalrechnungen innerhalb der Antragsfrist
Leitsatz
Der Wortlaut von § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV kann nur dahingehend verstanden werden, dass
die Rechnungen mit dem Antrag auf Vorsteuervergütung einzureichen sind, denn sie sind ihm ausdrücklich "beizufügen". Die Frist
für die Antragseinreichung gilt damit folglich auch für die Einreichung von Rechnungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1558 Nr. 26 EFG 2015 S. 1401 Nr. 16 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2015 S. 632 UStB 2015 S. 251 Nr. 9 ZAAAE-96282
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