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Israel u.a. | Besteuerung elektronisch erbrachter und anderer Dienstleistungen
Nicht [i]Zahlreiche Drittländer regeln die Besteuerung (besonders) elektronisch erbrachter Dienstleistungen neunur in der EU, sondern auch weltweit wird die indirekte Besteuerung elektronisch erbrachter Dienstleistungen vielfach neu definiert. Das kann in zahlreichen Fällen dazu führen, dass z. B. Anbieter von Portalen für den Download von Filmen oder Musik, für Hosting-Dienstleistungen oder andere über das Internet erbrachte Leistungen sich in den betreffenden Staaten zu registrieren haben. S. 470
Bisweilen sind hierfür Möglichkeiten zur vereinfachten steuerlichen Registrierung vorgesehen. In Israel hat die Finanzbehörde den Entwurf eines Erlasses zur umsatzsteuerlichen Behandlung verschiedener Sachverhalte herausgegeben, die eine nicht unwesentliche Verbindung zu Israel oder israelischen Kunden aufweisen und eine Registrierungspflicht nach sich ziehen k...