Jahrbuch Altersvorsorge 2015/2016
2. Aufl. 2015
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G. Betriebliche Altersversorgung und Steuern
I. Abgrenzung der unterschiedlichen Durchführungswege
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (2. Schicht) werden fünf verschiedene Durchführungswege unterschieden, die sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase unterschiedliche Folgen nach sich ziehen, und zwar:
Direktzusage
Unterstützungskassenzusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Direktversicherung.
Dabei werden die Durchführungswege aus steuerlicher Sicht in zwei Gruppen eingeteilt,
die internen Durchführungswege, die dem Arbeitnehmer nur einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber einräumen, und
die externen Durchführungswege, wo der Arbeitnehmer bereits während der Ansparphase über ein Bezugsrecht gegenüber einem externen Versorgungsträger verfügt.
1. Direktzusage
Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer, ihm im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall gegenüber den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu zahlen. Diese können in Form einer Kapitalauszahlung oder in Form von Rentenzahlungen erbracht werden. Rechtsbeziehungen bestehen nur zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das heißt, der Arbeitgeber muss dafür S. 212S...