Jahrbuch Altersvorsorge 2015/2016
2. Aufl. 2015
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C. Die Gesetzliche Rentenversicherung
I. Grundlagen und Organisation
1. Grundlagen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine staatliche Zwangsabsicherung gegen die „Wechselfälle des Lebens“. Diese sind:
Erwerbsminderung
Alter
Tod
Rechtsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung bildet das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert („Generationenvertrag“). Aktuell steht die gesetzliche Rentenversicherung vor der Heraus-forderung, die Folgen des demografischen Wandels zu schultern.
2. Organisatorisches
Bis September 2005 hießen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:
BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin) auf Bundesebene
LVA (Landesversicherungsanstalt) auf Länderebene
Bundesknappschaft (für Bergleute mit Sitz in Bochum)
Seekasse
Bahnversicherungsanstalt
Künstlersozialkasse
Bei der Zuständigkeit wurde nach Angestellten, Arbeitern, Beschäftigungen und nach Wohnort unterschieden.
Seit Oktober 2005 heißen alle Rentenversicherungsträger mit „Vornamen“: Deutsche Rentenversicherung.
Im Rahmen der Organisationsreform haben sich einige Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. So ist die „Deutsche Rentenversicherung Bund...