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GK Nr. 12 vom Seite 15

Was ändert sich 2015?

Jürgen Muthig; Bad Homburg v. d. Höhe

Ein Rettungspakt für die Kapitallebensversicherung, ein neues, automatisiertes Einzugsverfahren bei der Kirchensteuer, eine weitere Reform bei der gesetzlichen Krankenversicherung und erneut gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen bei den gesetzlichen Sozialversicherungen: Zum gibt es wieder einige Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die wir im folgenden Artikel zusammenfassen.

Rettungspaket für die Kapitallebensversicherung

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Stabilisierung der Versicherungsunternehmen und der von ihnen angebotenen Kapitallebensversicherung beschlossen. Mit diesem Gesetz sinkt zum der Garantiezins für Neuverträge auf das Rekordtief von 1,25 %. Aktuell beträgt der Garantiezins noch 1,75 %. Der Garantiezins wird für alle Kapitallebensversicherungen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verbindlich festgelegt und orientiert sich an der Zinsentwicklung europäischer Staatsanleihen.

Dabei ist zu beachten, dass der Garantiezins sich immer nur auf den Sparanteil und nicht auf den eingezahlten Versicherungsbeitrag bezieht. So können, besonders zu Beginn der Versicherungslaufzeit, aus garant...

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GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement