Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung einer Steuerberater-Einzelpraxis: Erfordernis der zeitweiligen Tätigkeitseinstellung am bisherigen Wirkungsort
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Kann sich eine zunächst als "definitiv" anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als -der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende- bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-92726