Arbeitshilfe - Stand: 28.09.2016

Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht vollumfänglich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig?

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Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Trennungs-/Aufstockungsunterhalts, Zugewinnausgleichs und Aufenthaltsbestimmungsrechts; auch außergerichtliche Rechtsverfolgung) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAE-92723