Arbeitshilfe März 2016

Schmerzensgeldrente bleibt im Rahmen der anzusetzenden finanziellen Mittel des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ohne Ansatz

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Gehört eine Schmerzensgeldrente zu den im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG anzusetzenden finanziellen Mitteln?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAE-92720