Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
2. Aufl. 2015
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H. Künstlersozialabgabe
Auch Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige Künstler unterliegen der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Daher soll im Folgenden darauf eingegangen werden, welche Fälle diese Abgabe auslösen und wie die Abgabe zu ermitteln ist.
1. Abzugsverpflichteter
Bei dem Unternehmerbegriff i. S. des § 24 KSVG ist von einem sozialversicherungsrechtlichen Unternehmerbegriff auszugehen. Entscheidend ist ein nachhaltiges und regelmäßiges Tätigwerden am Markt, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zwingend erforderlich ist. Erfasst werden hiernach auch gemeinnützige Vereine, selbst wenn sie lediglich eine Provision an einen Künstler anlässlich des Verkaufes einer seiner Werke zahlen.
Das KSVG normiert in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG für die typischen Verwerter, d. h. solche Unternehmen, deren Tätigkeitsschwerpunkte ihrer Bestimmung nach bereits im künstlerischen oder publizistischen Bereich liegen, eine Abgabepflicht dem Grunde nach.
Entscheidend ist allerdings, dass eine Unternehmereigenschaft vorliegt. Anders als beim Steuerabzug nach § 50a EStG werden durch die KSA nicht reine Privatpersonen zum Abzug verpflichtet.
Typische Abgabeverpflichtete sind:
Verlage (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSVG),
Theater, Orche...