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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 11 Wx 82/14

Gesetze: FamFG § 26; BGB § 2229 Absatz 4; BGB § 2358 Absatz 1; FamFG § 68

Leitsatz

Leitsatz:

Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAE-91040

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