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§ 28 Finanzinstrumente
Die Kommentierung bezieht sich sowohl auf IAS 39 als auch auf den Nachfolgestandard IFRS 9. Soweit sich die Regelungen nicht entsprechen, so insbesondere bei der Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten und bei deren außerplanmäßiger Wertberichtigung (impairment), wird jeweils zunächst IFRS 9 dargestellt und sodann vergleichend IAS 39. Neben den beiden genannten Standards berücksichtigt die Kommentierung die Vorgaben aus IAS 32 und IFRS 7, auch hier jeweils mit allen Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen produktbezogenen Zugang zur Kommentierung liefert das unter Rz 405 wiedergegebene ABC der Finanzprodukte. Die Regelungen zum hedge accounting werden in → § 28a kommentiert.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Arbeitsteilung der IFRS
1Für die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten sehen die IFRS nicht einen, sondern mehrere arbeitsteilige Standards vor. Die relevanten Vorgaben zur Bilanzierung und Offenlegung von Finanzinstrumenten finden sich in: