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§ 6 Erstmalige Anwendung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 1 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Ein Überblick über die Rechtsentwicklung ist in Rz 123 wiedergegeben.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1IFRS 1 trifft Regelungen für Bilanzansatz, -bewertung und -ausweis, aber auch für die anderen Rechenwerke des Abschlusses und für den Anhang beim Übergang vom nationalen Recht auf die IFRS. Mit jedem Übergang ist eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden verbunden. Solche Änderungen unterliegen, wenn sie sich innerhalb der IFRS-Welt vollziehen, den Regelungen des IAS 8.14 ff. Beim Wechsel vom nationalen Recht zu den IFRS hat hingegen IFRS 1 als lex specialis Vorrang.
2Im Interesse der weltweiten Anerkennung der IFRS ist der Standard IFRS 1 ausgerichtet auf die
Nützlichkeit und Transparenz für die Anwender (IFRS 1.BC 7 ff.);
Vergleichbarkeit innerhalb der Gruppe von Erstanwendern;
zwischenperiodische Vergleichbarkeit betreffend den jeweiligen Erstanwender;
Lieferung eines angemessenen Startpunktes der Rechnungslegung auf der Grundlage der IFRS;
Vermeidung von Aufwendungen des ...