Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 38 Banken
Vorbemerkung
Die nachfolgende Kommentierung stellt die branchenbedingten Besonderheiten der Anwendung der IFRS bei Banken nach dem Rechtsstand zum dar. Eine Kurzübersicht über ältere Sonderregelungen enthalten die Rz 1 ff. Den Ausführungen liegen die Regelungen des IAS 39 zugrunde, da der IFRS 9 noch nicht in EU-Recht transformiert und in der Bankpraxis im Regelfall erst für die nach dem 31. Dezember 2017 beginnenden Geschäftsjahre vollumfänglich umgesetzt wird. Wegen IFRS 9 wird im Übrigen auf § 28 und § 28a verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Für die IFRS-Bilanzierung von Banken war bis 2006 mit IAS 30„Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions” ein auf Banken zugeschnittener Standard anzuwenden. Die Notwendigkeit eines solchen branchenspezifischen Standards wurde mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Banken sowie der von anderen Unternehmen abweichenden Geschäftstätigkeit (direkte Transformation von Geld in mehr Geld statt der Transformationsprozesskette Geld – Güter – Geld) von Banken begründet (IAS 30.3). Banken bieten geld- und kreditbezogene Dienstleistungen an und unterliege...