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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 452/13

Gesetze: SGG § 73; SGG § 158

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine einfache Fotokopie einer Vollmacht genügt den Anforderungen des § 73 Abs 6 Satz 1 SGG nicht.

2. Prozessrechtliche Erleichterungen hinsichtlich der Schriftform bei der Einlegung von Rechtsmitteln, wie die Einreichung einer Fotokopie der Rechtsmittelschrift, können nicht auf die Vorlage der Vollmacht übertragen werden. Die Einreichung einer schriftlichen Vollmacht ist nicht nur Sachurteilsvoraussetzung, sondern hat auch Beweisfunktion.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAE-89717

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