Grundstücksveräußerung durch eine KG ist ein wertbegründendes Ereignis
Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten
Umstellung des Klageantrags nach Aufnahme des gegen einen Grundlagenbescheid gerichteten Verfahrens durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
1. Der Verkauf eines Grundstücks durch eine KG in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung ist kein wertaufhellendes,
sondern ein wertbegründendes Ereignis. Der hierbei erzielte Kaufpreis kann daher bei der Beantwortung der Frage, ob am Bilanzstichtag
bereits feststand, dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr
in Betracht kam, nicht berücksichtigt werden.
2. Nimmt der Insolvenzverwalter das infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen (bzw. im Streitfall über
den Nachlass) des Klägers unterbrochene Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid auf, ist der ursprüngliche Antrag auf
Aufhebung des angefochten Feststellungsbescheides umzustellen in einen Antrag Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1268 Nr. 15 CAAAE-89448
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