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OLG Rostock Beschluss v. - 3 W 138/13

Gesetze: BGB § 2353; BGB § 2359

Leitsatz

Leitsatz:

Nimmt ein Abkömmling, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, bei Erlangung der Kenntnis von einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel von der Verfolgung seines Anspruchs umgehend Abstand, ist die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirkt.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2015 S. 124 Nr. 5
NJW-RR 2015 S. 776 Nr. 13
OAAAE-88352

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