Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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XII. Eigenkapital
Dr. Udo Bork, DORNBACH GMBH, Koblenz
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Kapitalgesellschaften
1.1.1 Positionsinhalt
Die Position Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften setzt sich nach § 266 Abs. 3 HGB zusammen aus:
Gezeichnetes Kapital;
Kapitalrücklage;
Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage,
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen,
satzungsmäßige Rücklagen,
andere Gewinnrücklagen;
Gewinn- bzw. Verlustvortrag und
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
Das „Gezeichnete Kapital” ist bei der AG und der KGaA das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital.
Bestimmte Zuzahlungen von Gesellschaftern und Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen im weiteren Sinne erzielt wurden, sind in die „Kapitalrücklage” einzustellen. Nach § 272 Abs. 2 HGB sind in der „Kapitalrücklage” i. E. auszuweisen:
das bei der Ausgabe von Anteilen über deren Nennbetrag bzw. rechnerischen Wert hinaus erzielte Aufgeld,
der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielte Betrag,
gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile geleistete Zuzahlungen der Gesellschafter sowie
alle andere...