Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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II. Größenklassen nach HGB
Prof. Dr. Holger Philipps
1. Größenklassenmerkmale und -ausprägungen
§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen, die derzeit an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:
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klein | mittelgroß | groß | |
Bilanzsumme
| bis
4.840 T€ | bis
19.250 T€ | ab
19.250 T€ |
Umsatzerlöse | bis 9.680 T€ | bis 38.500 T€ | ab
38.500 T€ |
Arbeitnehmer | bis 50 | bis
250 | ab 250 |
Elektronische Arbeitshilfe im Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen: Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB, NWB OAAAC-72154
Kleinen und mittelgroßen Gesellschaften werden für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie für deren Prüfung und Offenlegung bestimmte Erleichterungen eingeräumt. Eine Übersicht über diese Erleichterungen/Wahlrechte enthält Abschnitt 3.
Voraussetzung für die Einordnung in eine der drei Größenklassen ist, dass jeweils mindestens zwei der drei genannten Größenklassenmerkmale an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind, d. h. die Merkmale müssen auch schon am Bilanzstichtag des vorangegangenen Geschäftsjahres erfüllt ge...